Miethäuser binden heute einen wesentlichen Teil des Vermögen des Eigentümers. Entsprechendes Gewicht muss daher auf der professionellen Bewirtschaftung liegen: Missmanagement kann zu empfindlichen finanziellen Verluste führen, z. B. durch unnötige Leerstände oder mangelnde Instandhaltung des Objektes.
Im Gegensatz zur WEG-Verwaltung, bei der sich die Aufgaben des Verwalters teilweise aus dem Wohnungseigentumsgesetz ableiten, werden bei der Mietverwaltung die Aufgaben des Verwalters nur per Verwaltervertrag festgeschrieben.
- Erstellen der Jahresabrechung für den Eigentümer
- Jährliche Betriebs- und Heizkostenabrechnung
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Mieterhöhung nach den gesetzlichen Vorschriften
- Wohnungsabnahme und Erstellen des Übergabeprotokolls
- Überwachen und Durchsetzung der Hausordnung
- Zwischenabrechnungen bei anfallendem Mieterwechsel
- Mietinkasso einschließlich der Umlagen, sowie Mahnung bei Säumnissen
- Schriftwechsel mit den Mietern
- Verwaltung und Anlage der Mietkautionen
- Abschluss von notwendigen Versicherungs- und Wartungsverträgen
- Rechnungskontrolle, Anweisungen und Zahlung
- Geldverwaltung, Einnahmen-Ausgaben-Buchung
- Ordentliche Buchführung
- Technische Kontrollen, Überwachung der Wartung
- Abwicklung von Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen
- Rufbereitschaft und Sofortmaßnahmen bei Notfällen
- Schadensabwicklung mit Versicherungen
- Schlüsselverwaltung
- Einsatz und Überwachung der Hauswartung und Hausreinigung, Gartenpflege
- Neuvermietung gegen Vergütung von 1 Kaltmiete + Mwst.
Gerne passen wir unseren Leistungskatalog an Ihre Bedürfnisse an.