Mietverwaltung
Miethäuser binden heute einen wesentlichen Teil des Vermögen des Eigentümers. Entsprechendes Gewicht muss daher auf der professionellen Bewirtschaftung liegen: Missmanagement kann zu empfindlichen finanziellen Verluste führen, z. B. durch unnötige Leerstände oder mangelnde Instandhaltung des Objektes.

Im Gegensatz zur WEG-Verwaltung, bei der sich die Aufgaben des Verwalters teilweise aus dem Wohnungseigentumsgesetz ableiten, werden bei der Mietverwaltung die Aufgaben des Verwalters nur per Verwaltervertrag festgeschrieben.

  • Erstellen der Jahresabrechung für den Eigentümer
  • Jährliche Betriebs- und Heizkostenabrechnung
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Mieterhöhung nach den gesetzlichen Vorschriften
  • Wohnungsabnahme und Erstellen des Übergabeprotokolls
  • Überwachen und Durchsetzung der Hausordnung
  • Zwischenabrechnungen bei anfallendem Mieterwechsel
  • Mietinkasso einschließlich der Umlagen, sowie Mahnung bei Säumnissen
  • Schriftwechsel mit den Mietern
  • Verwaltung und Anlage der Mietkautionen
  • Abschluss von notwendigen Versicherungs- und Wartungsverträgen
  • Rechnungskontrolle, Anweisungen und Zahlung
  • Geldverwaltung, Einnahmen-Ausgaben-Buchung
  • Ordentliche Buchführung
  • Technische Kontrollen, Überwachung der Wartung
  • Abwicklung von Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Rufbereitschaft und Sofortmaßnahmen bei Notfällen
  • Schadensabwicklung mit Versicherungen
  • Schlüsselverwaltung
  • Einsatz und Überwachung der Hauswartung und Hausreinigung, Gartenpflege
  • Neuvermietung gegen Vergütung von 1 Kaltmiete + Mwst.

Gerne passen wir unseren Leistungskatalog an Ihre Bedürfnisse an.