Sondereigentumsverwaltung
Die Verwaltung nach § 20 WEG erstreckt sich nicht auf das gesamte Wohnungseigentum, sondern umfasst lediglich das gemeinschaftliche Eigentum. Alle zu Wohnzwecken genutzten Räumlichkeiten, die nicht Teil des gemeinschaftlichen Eigentum sind, nennt man Sondereigentum. Gerne übernehmen wir die Verwaltung Ihres Sondereigentums und kümmern uns kompetent um Ihre Mieter.


  • Jährliche Betriebs- und Heizkostenabrechnung
  • Zwischenabrechnungen bei anstehendem Mieterwechsel
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Wohnungsabnahme, Erstellung des Übergabeprotokoll
  • Mieterhöhung nach den gesetzlichen Vorschriften
  • Mahnwesen
  • Verwaltung der Mietkautionen
  • Geldverwaltung, Einnahmen-Ausgaben-Buchung nach den Regeln einer ordentliche Buchführung
  • Technische Kontrollen
  • Abwicklung von Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen des Sondereigentums
  • Rufbereitschaft und Sofortmaßnahmen bei Notfällen
  • Schlüsselverwaltung
  • Neuvermietung gegen Vergütung von 1 Kaltmiete + Mwst.

Gerne passen wir unseren Leistungskatalog an Ihre Bedürfnisse an.